Berufsbildung

Informationen für Lehrbetriebe

Holzindustriebetriebe, die Lernende in den Berufen Holzindustriefachmann/-frau EFZ und Holzbearbeiter/in EBA ausbilden, finden auf dieser Seite aktuelle Informationen und Dokumente.

Anmeldung überbetriebliche Kurse

Wichtiger Hinweis zur Anmeldung

Die Anmeldung zum überbetrieblichen Kurs (üK) muss direkt nach Vertragsabschluss erfolgen. Lehrbetriebe, die ihre Lernenden nicht rechtzeitig anmelden, tragen die Verantwortung für eine fehlende Einladung und müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Die Anmeldung sollte, wenn möglich, mindestens zwei Monate vor Lehrbeginn erfolgen.
Sie ist verpflichtend, damit die Lernenden zu den üK eingeladen werden können.


Formular Anmeldung üK

INFORMATIONEN BERUFSSCHULE
Eine Email für jeden Lernenden wird jeweils von der Berufsschule vergeben (siehe Beispiel Lenzburg).
INFORMATIONEN LERNENDE
INFORMATIONEN BETRIEBE

Allgemeine Informationen

Lehrstellen ausschreiben und Lernende finden

Lehrstellen ausschreiben

Schreiben Sie freie Lehrstellen so früh wie möglich aus. Sie können freie Lehrstellen bei der zuständigen kantonalen Stelle melden oder über das Formular auf berufsberatung.ch erfassen. Das Formular wird direkt an die zuständigen kantonalen Stelle weitergeleitet. Die Lehrstellen werden anschliessend auf berufsberatung.ch (Lehrstellennachweis LENA) publiziert. Lehrstellen für die Berufe Holzindustriefachmann/-frau EBZ und Holbearbeiter/in EBA werden automatisch auch auf den Webseiten go-big.ch und yousty.ch publiziert.

FAQ zum Lehrstellennachweis LENA

 

Lernende finden

Neben der frühzeitigen Ausschreiben von Lehrstellen auf dem Internet, können Sie mit weiteren Massnahmen die Sichtbarkeit erhöhen:

  • Schreiben Sie die Lehrstelle und Ausbildungsmöglichkeit auch auf Ihrer Webseite, auf Ihren Social-Media-Kanälen und in regionalen Zeitungen oder Anzeiger aus.
  • Aussenwerbung (individuelle Plakate und Inserate auf Go-Big.ch bestellen). Nutzen Sie die hoch frequentiere Strasse bei Ihrem Betrieb. Fragen Sie die Gemeinde, ob Sie ein Inserat im Schaukasten aufhängen dürfen.
  • Go-Big Plakate, Flyer und Werbematerialen bestellen und nutzen.
  • Go-Big Image-Filme auf Ihrer Webseite einbinden.
  • Laden Sie Schulklassen in der Nähe zu einem Betriebsbesuch ein.
  • Mund-zu-Mund-Propaganda: Erzählen Sie allen Mitarbeitenden und Ihrem privaten Umfeld von der freien Lehrstelle.

 


Lehrvertrag und Lohnempfehlungen

Lehrvertrag

Lehrverträge müssen schriftlich festgehalten werden. Sie müssen vom Berufsbildungsamt des Standortkantons des Lehrbetriebs genehmigt werden. Lehrbetriebe müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um Lehrverträge abschliessen zu können. Bitte senden Sie unterzeichnetet Lehrverträge an das zuständige Berufsbildungsamtes Ihres Kantons und eine Kopie des Vertrags an HIS (berufsbildung(at)holz-bois.ch).

Vorlage Lehrvertrag auf berufsbildung.ch

Merkblatt Lehrvertrag SDBB

Liste der kantonalen Berufsbildungsämter

Lohnempfehlungen

HIS spricht für die Ausbildung Holzindustriefachmann/-frau EFZ aktuell folgende Lohnempfehlungen aus:
1. Lehrjahr: CHF 750.00/Monat
2. Lehrjahr: CHF 1000.00/Monat
3. Lehrjahr: CHF 1350.00/Monat

Für die Ausbildung Holzbearbeiter/in EBA gelten aktuell folgende Lohnempfehlungen:

1. Lehrjahr: CHF 490.00–740.00/Monat
2. Lehrjahr: CHF 640.00–960.00/Monat

Weiter Inforamtionen zum Lohn in der Lehre auf berufsberatung.ch.


Lehrbetrieb werden

Sie sind ein Holzindustriebetrieb und möchten künftig Holzindustriefachleute EFZ und/oder Holzbearbeiter/innen EBA (Schwerpunkt Industrie) ausbilden? Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schritt. Nehmen Sie Kontakt auf Bernhard Muhr, Berufsbildungsverantwortlicher bei Holzindustrie Schweiz:
muhr(at)holz-bois.ch / Tel. 031 350 89 89

Das kantonale Berufsbildungsamt überprüft, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden erfüllt sind. Wenn ja, erteilt es die Bildungsbewilligung. Die Hauptvoraussetzungen sind:

  • Die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind motiviert, Lernende auszubilden.
  • Im Unternehmen gibt es genügend Tätigkeitsfelder, um die verlangten Kompetenzen gemäss Bildungsverordnung zu vermitteln und die Lernenden produktiv einzusetzen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügt über die für den entsprechenden Beruf erforderliche Qualifikation mit der entsprechenden Erfahrung (wird in der entsprechenden Bildungsverordnung definiert) und den Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.

Für die Ausbildung von Holzindustriefachleuten EFZ gelten folgende Mindestanforderungen an die Infrastruktur der Betriebe:

Für die Ausbildung von Holzbearbeiter/innen EBA gelten folgende Mindestanforderungen an die Infrastruktur der Betriebe:

Mehr Infos für zum Thema «Lehrbetrieb werden» auf kmu.admin.ch.

TOP Ausbildungsbetrieb werden

Holzindustrie Schweiz ist Träger von «TOP-Ausbildungsbetrieb». Das Zertifikat zeichnet branchenübergreifend Unternehmen aus, die sich besonders intensiv bei der Ausbildung von jungen Menschen engagieren. Das tun Sie indem sie sich mit Hilfe der Kurse der Stiftung TOP-Ausbildungsbetrieb kontinuierlich weiterentwickeln und dadurch ihre Lernenden auf dem Weg ins Berufsleben optimal begleiten.

> Mehr über TOP-Ausbildungsbetrieb

> Kurse für Ausbildner/innen

TOP-Ausbildungsbetriebe finden

 


Ausbildner/in werden

Möchten Sie zukünftig Holzindustriefachleute EFZ und/oder Holzbearbeiter/innen EBA (Schwerpunkt Industrie) ausbilden? Sie finden hier weiterführende Informationen:

Wer darf Holzindustriefachleute EFZ ausbilden?

Wer darf Holzberabeiter/innen EBA ausbilden?


QV-Prüfungsexperte werden

Wir suchen noch QV-Prüfungsexperten und -expertinnen für die Qualifikationsverfahren Holzindustriefachmann/-frau EFZ.

Weitere Informationen


Holzindustriefachmann/-frau EFZ

Praktikum im 2. Lehrjahr

Lernende Holzindustriefachleute müssen im 2. Lehrjahr obligatorisch ein Praktikum in einem anderen Betrieb absolvieren, sofern der Lehrbetrieb nicht alle Kriterien gemäss Mindestanforderungen Lehrbetrieb HiFa (PDF) abdeckt.

Das Praktikum findet idealerweise zwischen April und Ende Juli in einem geeigneten Betrieb in der Nähe des Lehrbetriebes statt und dauert mindestens 8 Wochen. Sie finden die wichtigsten Informationen zum Praktikum in dieser Checkliste.

Bei Fragen unterstützt Sie gerne Bernhard Muhr, Berufsbildungsverantwortlicher bei Holzindustrie Schweiz: muhr(at)holz-bois.ch / Tel. 031 350 89 89

Dokumente Praktikum


Berufsschule

Holzindustriefachleute EFZ mit Lehrbetrieben in der Deutschschweiz besuchen die Berufsfachschule Leznburg (BSL):

Berufsschule Lenzburg
Neuhofstrasse 36, 5600 Lenzburg
Telefon 062 885 39 00, 
sekretariat@bslenzburg.ch
www.bslenzburg.ch/berufe/holzindustriefachmann/-holzindustriefachfrau-efz

Berufsschullehrer
Pascal Schmider, pascal.schmider(at)bslenzburg.ch

Lehrplan

Anmeldung Berufsschule

Portal für Lernende und Ausbildungsbetriebe


Überbetriebliche Kurse (üK)

Sie finden alle Informationen zu den üK's für Holzindustriefachleute auf dieser Seite.


Qualifikationsverfahren (QV)

Sie finden alle Informationen zum Qualifikationsverfahren für Holzindustriefachleute auf dieser Seite.


Holzbearbeiter/in EBA

Berufsschule

Lernende Holzbearbeiter/innen EBA mit Lehrbetrieben in der Deutschschweiz besuchen eine der folgenden Berufsfachschulen der Region:


Überbetriebliche Kurse (üK)

Sie finden alle Informationen zu den üK's für Holzbearbeiter/innen auf dieser Seite.


Qualifikationsverfahren (QV)

Sie finden alle Informationen zum Qualifikationsverfahren für Holzbearbeiter/innen auf dieser Seite.


Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Bernhard Muhr
Verantwortlicher
Berufsbildung
ÜK-Leiter Deutschschweiz

 

Frédéric Martin
Verantwortlicher
Berufsbildung
ÜK-Leiter Westschweiz