GAV für die schweizerische Holzindustrie
Der Gesamtarbeitsvertrag Holzindustrie regelt die Arbeitsverhältnisse. Holzindustrie Schweiz als Arbeitgeberverband wird flankiert von den Hobelwerks-, Holzverpackungs-/Paletten- und Zaunfabrikantenverbänden. Vertragspartner sind die Gewerkschaften unia und syna. Der GAV Holzindustrie definiert die Mindestlöhne der Produktionsmitarbeiter und ist nicht allgemeinverbindlich.